Letzte Aktualisierung: 24. April 2023
Die Informationen auf dieser Seite sind für Strafverfolgungsbehörden bestimmt, die mit BeReal zusammenarbeiten. Weitere allgemeine Informationen sind in unseren Datenschutzrichtlinien, Nutzungsbedingungen und Community-Standards (zusammen die "Benutzervereinbarung") zu finden.
Welche Informationen hat BeReal?
Die Informationen, die BeReal über ein Konto haben kann, hängen von den Einstellungen des Kontoinhabers und seiner Nutzung unserer Dienste ab. Diese Informationen können folgendes beinhalten: Handynummer, Vor- und/oder Nachname, Geburtstdatum, Benutzername, eine kurze Biografie, E-Mail-Adresse, Profilbild, Fotos, RealMojis, Bildunterschriften, Kommentare, Nachrichten, Geolokalisierung, IP-Adresse, Gerätetyp und Betriebssystem, Gerät und Gerätedaten.
Unsere Praktiken zur Datenspeicherung sind in unserer Datenschutzrichtlinie beschrieben.
Wie kann eine rechtliche Anfrage auf BeReal erstellt werden?
Der Inhaber der Datenverarbeitung aller Benutzerdaten ist die BeReal SAS mit Sitz in 30/32 Boulevard Sébastopol 75004 Paris, Frankreich, die unter der Nummer 881 079 685 beim Pariser Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen ist. Alle Anfragen sollten an die BeReal SAS gestellt werden.
Alle rechtlichen Anfragen sollten durch dieses Formular gestellt werden.
Rechtshilfevereinbarungen
BeReal antwortet unverzüglich auf Anfragen, die ordnungsgemäß über ein Rechtshilfeabkommen („MLAT“) oder ein Rechtshilfeersuchen gestellt werden, sofern die Klage ordnungsgemäß zugestellt wurde. Wenn ein Antrag im Rahmen eines MLAT-Verfahrens eingereicht wird, weisen Sie bitte darauf hin, dass der Antrag im Rahmen des MLAT-Verfahrens gestellt wird, und geben Sie den Namen des Herkunftslandes an.
Welche Anfragen werden von BeReal akzeptiert?
Aufbewahrungsanträge
Soweit rechtlich zulässig, akzeptieren wir Anträge von Strafverfolgungsbehörden, Aufzeichnungen aufzubewahren, die in Gerichtsverfahren potenziell relevante Beweise darstellen. Wir bewahren die Informationen 90 Tage lang auf, geben sie aber nicht weiter, bis ein gültiges Gerichtsverfahren zugestellt wird. Aufbewahrungsanträge sollten, im Einklang mit geltendem Recht:
- vom Antragssteller unterzeichnet sein;
- eine gültige und offizielle E-Mail-Adresse beinhalten;
- mit dem Briefkopf der Strafverfolgungsbehörden in einem nicht editierbaren Format übermittelt werden;
- den BeReal-Benutzernamen und so viele Informationen über die angeforderten Informationen (z. B. Datum und Uhrzeit der angeforderten Fotos oder Nachrichten) beinhalten, sodass BeReal die relevanten Informationen identifizieren und aufbewahren kann.
Anfragen zu Benutzerinformationen
Nicht-öffentliche Nutzerdaten werden nicht weitergegeben, es sei denn, es handelt sich um eine Vorladung, einen Gerichtsbeschluss, andere gültige rechtliche Verfahren oder um eine gültige Notfallanfrage, wie unten beschrieben.
Anfragen zu Informationen über Benutzerkonten in Übereinstimmung mit geltendem Recht müssen Folgendes enthalten:
- den BeReal-Benutzernamen und so viele Informationen über die angeforderten Informationen (z. B. Datum und Uhrzeit der angeforderten Fotos oder Nachrichten), sodass BeReal die relevanten Informationen identifizieren und aufbewahren kann;
- genaue Angaben dazu, welche spezifischen Informationen angefordert werden (z. B. grundlegende Teilnehmerinformationen) und in welchem Zusammenhang sie mit Ihrer Untersuchung stehen;
- HINWEIS: Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen angeforderten Informationen nicht öffentlich erhältlich sind. Wir sind nicht in der Lage, zu weit gefasste oder zu unspezifische Anfragen zu bearbeiten.
- eine gültige offizielle E-Mail-Adresse (z. B. name@agency.de), damit wir uns nach Erhalt Ihres Rechtsbehelfs mit Ihnen in Verbindung setzen können;
- den Briefkopf der Strafverfolgungsbehörden.
Anträge auf Offenlegung im Notfall
Wir können Kontoinformationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn ein gültiger Antrag auf Offenlegung im Notfall vorliegt. Wenn wir Informationen erhalten, die uns in gutem Glauben davon ausgehen lassen, dass ein dringender Notfall vorliegt, bei dem die Gefahr besteht, dass eine Person zu Tode kommt oder ernsthaft verletzt wird, können wir die erforderlichen Informationen weitergeben, um diesen Schaden abzuwenden. Wir prüfen Anträge auf Offenlegung von Daten in Notfällen von Fall zu Fall in Übereinstimmung mit geltendem Recht.
- eine eindeutige Erklärung, dass es sich um einen Antrag auf Offenlegung im Notfall handelt;
- Identität der Person, die sich in Gefahr des Todes oder einer schweren Körperverletzung befindet;
- die Art des Notfalls (z. B. Meldung eines Selbstmordes, eines Terroranschlags, einer Bombendrohung);
- den BeReal-Benutzernamen und so viele Informationen über die angeforderten Informationen (z. B. Datum und Uhrzeit der angeforderten Fotos oder Nachrichten), sodass BeReal die relevanten Informationen identifizieren und aufbewahren kann;
- die spezifischen angefragten Informationen und die Gründe, warum diese Informationen notwendig sind, um den Notfall zu verhindern;
- die Unterschrift des einreichenden Strafverfolgungsbeamten; und
- alle anderen verfügbaren Details oder Zusammenhänge zu den besonderen Umständen.
Benachrichtigung der BeReal-Nutzer über eine rechtliche Anfrage
BeReal wird einen Nutzer benachrichtigen, wenn es eine rechtliche Anfrage in Bezug auf sein Konto erhält, es sei denn, BeReal ist gesetzlich dazu verpflichtet, dies nicht zu tun. Soweit Geheimhaltungsvorschriften für den Antrag gelten, sollten diese im Antrag deutlich gemacht werden. Ausnahmen von unserer Richtlinie zur Benachrichtigung der Nutzer können dringende oder kontraproduktive Umstände sein, wie z. B. Notfälle mit unmittelbarer Lebensgefahr, sexuelle Ausbeutung von Kindern oder Terrorismus.
Kostenerstattung
BeReal kann die Erstattung von Kosten für Informationen verlangen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens erstellt wurden, sofern dies nach geltendem Recht zulässig ist.
Allgemeine Anfragen
Allgemeine Anfragen von Strafverfolgungsbehörden oder Regierungsvertretern sollten über unser Online-Formular gestellt werden.